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Dortmunder - KULTouren

An der Hütte 18

58 135 Hagen-Haspe

T.  0177 74 49 351

M. info@Dortmunder-KULTouren.de


Einzelunternehmen nach BGB

Verantwortlicher Geschäftsführer: Michael Polte

Inhaltlich Verantwortlicher nach §5 TMG: Michael Polte



Disclaimer


Haftungsbeschränkung für eigene Inhalte

Die Inhalte unserer Webseiten wurden sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt. 

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Urheberrecht

Die auf dieser Webseite veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberr echt. Jede Ver vielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der vorherigen schr iftlichen Zustimmu ng des jeweiligen Urhebers bzw. Autors.


Datenschutz

Durch den Besuch unserer Webseite können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, aufgeruf ene Seite) auf dem Server gespeichert werden. 

Dies stellt keine Auswertung personenbezogener Daten (z.B. Name, Anschrift oder E-Mail Adresse) dar. 

Sofern personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies - sofer n möglich - nur mit dem vor herigen Einverständnis des Nutzers der Webseite. Eine Weiterleitung der Daten an Dritte findet ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers nicht statt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die übertragung von Daten im Internet (z.B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter ist nich t möglic h. Wir können keine Haftung für die durch solche Sicherheitslücken entstehenden Schäden übernehmen. Der Verwendung aller veröffentlichten Kon taktdaten durch Drit te zum Zwecke von Werbung wird ausdrücklich widersprochen. Wir behalten uns rechtliche Schritte für den Fall der unverlangten Zusendung von Werbeinfor mationen, z.B. durch Spam-Mails, vor.



Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB


1. Allgemeines

Dortmunder KULTouren – im Weiteren „Veranstalter“ -  bietet geführte Stadtrundgänge, -fahrten und Shows an, die über ein Buchungssystem auf der Seite www.Dortmunder-KULTouren.de gebucht werden können. Grundlage des durch Buchung geschlossenen Vertrages beider Parteien

ist das deutsche Recht. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Niederlegung.


2. Buchung / Zahlung

Die Buchung einer Veranstaltung ist nach Bestätigung durch den Veranstalter in Textform bindend. Der Buchende ist verpflichtet die in der Buchung mitgeteilten Kosten unverzüglich an den Veranstalter zu zahlen. Der Buchungspreis enthält alle Gebühren/Steuern, sowie alle, soweit nicht anders beschrieben aufgeführten Getränke oder/und Snacks.


3. Stornierung durch den Besteller

Teilnehmer können eine bereits bestätigte Buchung schriftlich per E-Mail stornieren:


 >21 Tage vor Termin – kostenfrei / Rückerstattung 100%

 < 20  Tage vor Termin – Stornogebühr 100%


Eine Umbuchung auf eine andere Person ist bis 2 Tage vor Termin möglich!

 Im Falle einer Umbuchung auf eine andere Person der Buchende einen Betrag in Höhe von 15,00 Euro als

Mindestschaden zur Abgeltung des Bearbeitungsaufwandes zu zahlen.


4. Stornierung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann Veranstaltungen bei einer zu geringen Teilnehmerzahl (KULTouren <8 Personen / Shows < 50 TN) stornieren, worüber alle bereits gebuchten Teilnehmer informiert werden. Der Buchende erhält in diesem Fall die Möglichkeit kostenfrei auf eine andere KULTour / Show umzubuchen. Sollte kein anderer KULTour- oder Show-Termin verfügbar sein, erhält der Kunde den Gesamtbetrag ohne Abzüge zurück.


5. Stornierung im Falle höherer Gewalt

Im Falle von höherer Gewalt, wie z.B. Sturm/Starkregen/Pandemie behält sich der Veranstalter vor die Tour abzusagen bzw. abzubrechen. Das Vertragsverhältnis bleibt bestehen und das Angebot kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

 

6. Verspätung & Wartezeiten

Der Veranstalter startet seine Touren / Shows zum angegebenen Zeitpunkt. Verspätet sich ein Teilnehmer kann er an der gebuchten Veranstaltung weiterhin teilnehmen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Erstattung, wenn die Verspätung vom Teilnehmer zu verantworten ist.

 

7 . Abbruch einer Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, einem Gast eine Tour / Show zu verweigern oder ihn von einem bereits begonnenem Termin auszuschließen, sofern sich dieser Gast ungeachtet einer Ermahnung, in einem Maße unangemessen verhält (z.B. persönliche, verbale Angriffe gegenüber dem Veranstalter/Mitarbeiter des Veranstalters, andere Gäste/Dritte). Der Anspruch vom Veranstalter gegenüber dem Gast auf Bezahlung bleibt in einem solchen Fall weiter bestehen.


8 . Aufsichtspflicht und Mindestalter

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Bei Terminen mit Jugendlichen oder anderweitig aufsichtsbedürftigen Personen übernimmt der Veranstalter

keine Aufsichtspflicht. Diese verbleibt während dem gesamten Termin beim Gast.


9. Haftung

Die Teilnahme an den Touren erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung; insbesondere keine Haftung für

persönliche Gegenstände und Wertsachen.


10 . Besondere Hinweise / Nutzung von Fahrrädern

Der Buchende wird darauf hingewiesen, dass einzelne Touren mit dem Fahrrad durchgeführt werden. 

Diese Fahrzeuge sind unabhängig vom Veranstalter zu eigenen Lasten durch den Buchenden zu mieten bzw. kann bei geführten Radtouren das eigene Fahrrad mitgebracht werden. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Unzulässig ist jede Art von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren!

Der Vermieter haftet nicht für witterungsbedingte Schäden oder Verschmutzungen.


11 . Datenschutz-Einwilligung

Der Buchende ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweit sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß Bundesdatenschutzgesetz vom Veranstalter gespeichert werden.


12 . Übersichtsklausel und Schlussbestimmungen

Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. 

Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters

 

Stand: Dortmund, Juni 2022



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